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DEFlGDV 1In Kraft

FlGDV 1 – Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung

Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung

Ausfertigung: 2008-11-12BGBl I 2008, 2186Original ansehen

FlGDV 1 – Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.11.2008. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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