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DEFlGDV 2In Kraft

FlGDV 2 – Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Ausfertigung: 2008-11-12BGBl I 2008, 2186, 2189Original ansehen

FlGDV 2 – Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.11.2008. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, wo und für welche Tiere ein Unternehmen Schlachttier-Körper bewerten darf. Die Bewertung heißt Klassifizierung. Die Zulassung gilt normalerweise in ganz Deutschland, aber für bestimmte Unternehmen nur in einem Bundesland. Das Unternehmen darf nur die Tierarten bewerten, für die es eine Erlaubnis hat.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen oder Schafen klassifizieren wollen.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen bekommt die Erlaubnis, nur Schweine-Schlachtkörper in Bayern zu bewerten. Es darf nicht in anderen Bundesländern arbeiten oder Rinder bewerten.

Begriffe

Zulassung:
Die offizielle Erlaubnis, eine bestimmte Tätigkeit auszuführen.
Klassifizierungsunternehmen:
Ein Unternehmen, das Schlachtkörper nach bestimmten Regeln bewertet und einteilt.
Auflagen:
Besondere Bedingungen oder Pflichten, die zusätzlich zur Erlaubnis gelten.
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