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SeeSchMeldPortalG – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes

Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes

Ausfertigung: 2017-06-30BGBl I 2017, 2190Original ansehen

SeeSchMeldPortalG – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.06.2017. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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