IEntwOrgAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungsorganisation
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungsorganisation
IEntwOrgAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.08.1960. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem internationalen Vertrag zu. Der Vertrag heißt „Abkommen über die Internationale Entwicklungsorganisation“. Er wurde 1960 in Washington beschlossen. Deutschland sagt damit offiziell: Ja, wir machen mit.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und ihre Zusammenarbeit mit anderen Staaten.
Begriffe
- Abkommen:
- Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Ländern.
- Internationale Entwicklungsorganisation:
- Eine Einrichtung, die armen Ländern hilft, sich zu entwickeln. Sie gehört zur Weltbank.
- veröffentlicht:
- Hier: Der genaue Wortlaut des Vertrags wird für alle zugänglich gemacht, zum Beispiel im Gesetzblatt.
Art 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wer für Deutschland in der Internationalen Entwicklungsorganisation arbeitet. Er sagt, dass diese Personen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit zusammenarbeiten müssen oder dessen Anweisungen folgen müssen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die für Deutschland in der Internationalen Entwicklungsorganisation tätig sind, sowie den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Ein Beispiel
Ein Gouverneur vertritt Deutschland in der Organisation. Bevor er eine Entscheidung trifft, muss er sich mit dem Bundesminister abstimmen.
Begriffe
- Gouverneur für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Entwicklun…:
- Eine Person, die Deutschland in dieser internationalen Organisation vertritt.
- Einvernehmen:
- Dass man sich mit jemandem abspricht und einig ist.
- Weisungen:
- Anweisungen oder Befehle, die befolgt werden müssen.
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