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DESVLFGGÜbVIn Kraft

SVLFGGÜbV – Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Ausfertigung: 2016-10-06BGBl I 2016, 2216Original ansehen

SVLFGGÜbV – Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.10.2016. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Übertragung der Verordnungsermächtigung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf überträgt eine bestimmte Befugnis vom Gesetzgeber an eine Behörde. Die Behörde darf nun Regeln für die Sozialversicherung von Landwirten, Forst- und Gartenbau-Betrieben erlassen. Das Gesetz selbst bleibt unverändert.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft das Bundesamt für Soziale Sicherung und die Sozialversicherung für Landwirte, Forst- und Gartenbau-Betriebe.

Begriffe

Ermächtigung:
Eine offizielle Erlaubnis, bestimmte Regeln oder Entscheidungen zu treffen.
Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von einer Behörde oder Regierung erlassen wird und wie ein Gesetz gilt.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:
Eine spezielle Versicherung für Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, z. B. für Rente oder Krankheit.
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