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DEFloristMFPrVIn Kraft
FloristMFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin
FloristMFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.12.2019. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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