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FloristMFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin

Ausfertigung: 2019-12-09BGBl I 2019, 2153, 2223Original ansehen

FloristMFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.12.2019. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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