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MitbestBeiG – Gesetz zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen

Gesetz zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen

Ausfertigung: 1994-08-23BGBl I 1994, 2228Original ansehen

MitbestBeiG – Gesetz zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.08.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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