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SchfHwG – Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Ausfertigung: 2008-11-26BGBl I 2008, 2242Original ansehen

SchfHwG – Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.11.2008. Der Text hat 51 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 35 — Rechtsweg

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wo man klagen kann, wenn es Streit über die zusätzliche Rente von bestimmten Schornsteinfegern gibt. Es muss dann vor ein Verwaltungsgericht gehen.

Wen betrifft das?

Betroffen sind bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, die mit ihrer Zusatzrente von der Versorgungsanstalt unzufrieden sind.

Ein Beispiel

Ein Schornsteinfeger bekommt weniger Rente als erwartet. Er kann dann vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Begriffe

Rechtsweg:
Der Weg, den man geht, um vor Gericht zu klagen.
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger:
Schornsteinfeger, die für einen bestimmten Bezirk offiziell zuständig sind.
Versorgungsanstalt:
Eine Einrichtung, die für die Rente oder Versorgung von bestimmten Berufsgruppen sorgt.
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