FStrPrivFinG – Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private
Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private
FStrPrivFinG – Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.08.1994. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Mautbemessungs- und -kalkulationsverordnung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erlaubt dem Verkehrsministerium, gemeinsam mit zwei anderen Ministerien Regeln für die Höhe von Mautgebühren festzulegen. Diese Regeln müssen vom Bundesrat zugestimmt werden. Die genaue Berechnung der Maut steht in einem anderen Paragrafen (§ 3 Abs. 2 bis 5).
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft das Verkehrsministerium, das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium und den Bundesrat, die gemeinsam über Mautgebühren entscheiden.
Begriffe
- Ermächtigt:
- Das bedeutet, dass jemand offiziell die Erlaubnis bekommt, etwas zu tun – hier: Regeln für Mautgebühren zu machen.
- Rechtsverordnung:
- Eine offizielle Regel, die von einer Behörde erlassen wird und für alle gilt, ähnlich wie ein Gesetz.
- Bundesrat:
- Eine Gruppe von Vertretern der Bundesländer, die bei bestimmten Gesetzen und Verordnungen mitentscheiden.
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