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DENotAktVVIn Kraft

NotAktVV – Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

Ausfertigung: 2020-10-13BGBl I 2020, 2246Original ansehen

NotAktVV – Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.10.2020. Der Text hat 67 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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