PrKG – Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden
PrKG – Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.09.2007. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 5 — Geld- und Kapitalverkehr
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt bestimmte Vereinbarungen über Preise in Verträgen zu Geld und Kapital. Solche Vereinbarungen heißen Preisklauseln. Sie dürfen nur in besonderen Fällen verwendet werden, die hier aufgelistet sind.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Banken, Unternehmen und Personen, die mit Geld, Krediten oder Finanzprodukten handeln.
Ein Beispiel
Eine Bank vergibt einen Kredit und vereinbart, dass der Zinssatz sich an einem bestimmten Index orientiert. Diese Vereinbarung ist erlaubt.
Begriffe
- Preisklauseln:
- Vereinbarungen in Verträgen, bei denen sich der Preis später nach bestimmten Regeln ändern kann.
- Finanzinstrumente:
- Verträge oder Rechte, die mit Geld zu tun haben, z. B. Aktien, Anleihen oder Kredite.
- Pensions- und Darlehensgeschäfte:
- Verträge, bei denen Geld verliehen oder gegen Sicherheit kurzfristig übergeben wird.
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