DJubV – Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
DJubV – Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2014. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Aushändigung der Dankurkunde
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wann eine Dankurkunde für ein Dienstjubiläum übergeben werden darf. Die Urkunde soll erst am Tag des Jubiläums oder später überreicht werden. Sie kann auch nach dem Ruhestand ausgehändigt werden, wenn die betroffene Person zustimmt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die ein Dienstjubiläum feiern, und die Stellen, die die Dankurkunde aushändigen.
Ein Beispiel
Ein Lehrer feiert sein 25-jähriges Dienstjubiläum am 1. Oktober. Die Dankurkunde darf erst ab diesem Tag oder später übergeben werden. Wenn der Lehrer in Rente geht, kann die Urkunde auch danach ausgehändigt werden, wenn er damit einverstanden ist.
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