Zurück zu Gesetzen
DEHOAI 2013In Kraft

HOAI 2013 – Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Ausfertigung: 2013-07-10BGBl I 2013, 2276Original ansehen

HOAI 2013 – Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.07.2013. Der Text hat 77 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 33 — Besondere Grundlagen des Honorars

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, welche Kosten bei der Bezahlung von Architekten und Ingenieuren für Gebäude und Innenräume berücksichtigt werden dürfen. Manche Kosten zählen ganz, andere nur teilweise oder gar nicht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Architekten, Ingenieure und ihre Auftraggeber, die Bauprojekte planen oder umsetzen.

Ein Beispiel

Ein Architekt plant ein Haus. Die Kosten für die Heizungsanlage zählen nur bis zu einem bestimmten Betrag voll mit. Kosten für Kunstwerke im Haus zählen nicht, wenn der Architekt sie nicht selbst plant oder einbaut.

Begriffe

anrechenbare Kosten:
Kosten, die bei der Berechnung des Honorars für Architekten oder Ingenieure berücksichtigt werden dürfen.
Technische Anlagen:
Einrichtungen wie Heizung, Lüftung oder Elektrik in einem Gebäude.
nichtöffentliche Erschließung:
Maßnahmen wie private Wege oder Leitungen, die ein Grundstück an das öffentliche Netz anschließen, aber nicht von der Gemeinde bezahlt werden.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt