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DEKondMstrV 2006In Kraft
KondMstrV 2006 – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Konditoren- Handwerk
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Konditoren- Handwerk
KondMstrV 2006 – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.10.2006. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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