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BehWerkPrZustV – Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Ausfertigung: 2002-06-24BGBl I 2002, 2281Original ansehen

BehWerkPrZustV – Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2002. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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