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DEATA-OTA-APrVIn Kraft

ATA-OTA-APrV – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Ausfertigung: 2020-11-04BGBl I 2020, 2295Original ansehen

ATA-OTA-APrV – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.11.2020. Der Text hat 121 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 20 — Prüfungsort der staatlichen Prüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wo die Prüfung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten stattfindet. Die schriftliche und mündliche Prüfung wird normalerweise in der Schule abgelegt, in der die Ausbildung gemacht wurde. Die praktische Prüfung findet meist in der Einrichtung statt, in der die praktische Ausbildung absolviert wurde.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Ausbildung zur Anästhesietechnischen oder Operationstechnischen Assistentin oder zum Assistenten machen und ihre staatliche Prüfung ablegen.

Ein Beispiel

Eine Auszubildende schließt ihre Ausbildung an einer Berufsschule in Berlin ab. Sie schreibt und spricht ihre Prüfung in dieser Schule. Die praktische Prüfung macht sie im Krankenhaus, in dem sie gelernt hat.

Begriffe

zuständige Behörde:
Eine offizielle Stelle, die für bestimmte Aufgaben verantwortlich ist, hier für die Prüfungen.
wichtiger Grund:
Ein triftiger Anlass, der eine Ausnahme rechtfertigt, zum Beispiel Krankheit oder ein Umzug.
verantwortliche Einrichtung der praktischen Ausbildung:
Das Krankenhaus oder die Klinik, in der die praktische Ausbildung stattfindet.
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