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DEMaurerBetonbMstrVIn Kraft

MaurerBetonbMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk

Ausfertigung: 2004-08-30BGBl I 2004, 2307Original ansehen

MaurerBetonbMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.08.2004. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Fachgespräch

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt ein Fachgespräch nach der Meisterprüfung für Maurer und Betonbauer. Im Gespräch soll gezeigt werden, warum die Prüfungsarbeit so gemacht wurde und wie berufliche Probleme gelöst wurden. Auch neue Entwicklungen im Beruf sollen dabei besprochen werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk ablegen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling hat eine Mauer mit besonderer Technik gebaut. Im Fachgespräch erklärt er, warum er diese Technik gewählt hat und wie er Probleme beim Bau gelöst hat.

Begriffe

Meisterprüfungsarbeit:
Eine praktische Arbeit, die während der Meisterprüfung angefertigt wird, um handwerkliche Fähigkeiten zu zeigen.
Fachgespräch:
Ein Gespräch nach der Prüfungsarbeit, in dem der Prüfling seine Arbeit und Entscheidungen erklärt.
berufsbezogene Probleme:
Schwierigkeiten, die im Berufsalltag auftreten und gelöst werden müssen.
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