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SchneidwMechMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk

Ausfertigung: 2011-11-22BGBl I 2011, 2315Original ansehen

SchneidwMechMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.11.2011. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Fachgespräch

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt ein Fachgespräch in der Meisterprüfung für Präzisionswerkzeugmechaniker. Der Prüfling muss erklären, warum er sein Projekt so gemacht hat. Er soll auch zeigen, dass er berufliche Probleme lösen kann.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk ablegen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling hat ein spezielles Werkzeug hergestellt. Im Fachgespräch erklärt er, warum er bestimmte Materialien gewählt hat. Er beschreibt auch, wie er ein Problem beim Schleifen des Werkzeugs gelöst hat.

Begriffe

Meisterprüfungsprojekt:
Eine praktische Arbeit, die der Prüfling für die Meisterprüfung anfertigt.
Fachgespräch:
Ein Gespräch, in dem der Prüfling sein Projekt und seine Entscheidungen erklärt.
berufsbezogene Probleme:
Schwierigkeiten, die im Beruf des Präzisionswerkzeugmechanikers auftreten können.
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