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DEAM-NutzenVIn Kraft
AM-NutzenV – Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V
Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V
AM-NutzenV – Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.12.2010. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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