ZollDKlZustAnO – Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung
Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung
ZollDKlZustAnO – Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2015. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wer die Regeln für die Uniformen der Zollbeamten macht. Die Generalzolldirektion entscheidet darüber. Sie braucht dafür die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Generalzolldirektion, das Bundesfinanzministerium und Zollbeamte, die Uniformen tragen.
Ein Beispiel
Wenn die Zollbeamten neue Uniformen bekommen sollen, entscheidet die Generalzolldirektion darüber. Das Finanzministerium muss aber zustimmen.
Begriffe
- Generalzolldirektion:
- Eine Behörde, die für den Zoll in Deutschland zuständig ist.
- Bundesministerium der Finanzen:
- Die oberste Behörde in Deutschland, die sich um Geld und Steuern kümmert.
- Zustimmung:
- Hier bedeutet es, dass das Finanzministerium die Entscheidung der Generalzolldirektion erlauben muss.
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