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DEVIGGebV 2012In Kraft

VIGGebV 2012 – Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Ausfertigung: 2012-11-22BGBl I 2012, 2346Original ansehen

VIGGebV 2012 – Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.11.2012. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Befreiung und Ermäßigung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, dass manche Gebühren für Informationen über Produkte oder Dienstleistungen niedriger sein können oder ganz wegfallen. Das passiert, wenn es fair ist oder wenn es im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Gruppen, die Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anfordern.

Ein Beispiel

Eine Verbraucherorganisation möchte wissen, wie sicher ein bestimmtes Spielzeug ist. Normalerweise kostet diese Information Geld. Wenn die Organisation wenig Geld hat, kann die Gebühr verringert oder erlassen werden.

Begriffe

Gebühren nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes:
Kosten, die man zahlen muss, wenn man bestimmte Informationen über Produkte oder Dienstleistungen vom Staat haben möchte.
Billigkeit:
Fairness oder Gerechtigkeit, also dass etwas im Einzelfall angemessen ist.
Öffentliches Interesse:
Dass etwas für die Allgemeinheit oder die Gesellschaft wichtig ist.
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