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PKGrG – Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes

Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes

Ausfertigung: 2009-07-29BGBl I 2009, 2346Original ansehen

PKGrG – Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.07.2009. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Kontrollrahmen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Die Bundesregierung muss die Arbeit von drei Geheimdiensten kontrollieren lassen. Dafür gibt es eine Gruppe von Abgeordneten, das Parlamentarische Kontrollgremium. Andere Rechte des Bundestags bleiben trotzdem bestehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung, die drei deutschen Geheimdienste und die Mitglieder des Bundestags.

Ein Beispiel

Wenn der Bundesnachrichtendienst eine neue Überwachungsmethode einführen will, muss das Parlamentarische Kontrollgremium darüber informiert werden und prüfen dürfen.

Begriffe

Bundesamt für Verfassungsschutz:
Ein deutscher Geheimdienst, der die Sicherheit des Staates schützt, zum Beispiel vor Extremismus.
Militärischer Abschirmdienst:
Ein Geheimdienst, der die Bundeswehr vor Spionage und Sabotage schützt.
Bundesnachrichtendienst:
Ein Geheimdienst, der Informationen aus dem Ausland sammelt, die für Deutschland wichtig sind.

§ 3 — Zusammentritt

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie oft und auf welche Weise sich eine Gruppe von Abgeordneten trifft. Diese Gruppe überwacht die Arbeit der deutschen Geheimdienste. Sie muss sich mindestens viermal im Jahr treffen und kann selbst Regeln für ihre Arbeit aufstellen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, also bestimmte Abgeordnete des Deutschen Bundestages.

Ein Beispiel

Wenn ein neues Jahr beginnt, muss sich die Gruppe spätestens im März, Juni, September und Dezember treffen. Jedes Mitglied kann auch zwischendurch verlangen, dass die Gruppe zusammenkommt.

Begriffe

Parlamentarisches Kontrollgremium:
Eine Gruppe von Abgeordneten, die die Arbeit der Geheimdienste prüft.
Geschäftsordnung:
Selbst festgelegte Regeln, wie die Gruppe ihre Arbeit organisiert.
Umlaufverfahren:
Eine Abstimmung, bei der die Mitglieder nicht persönlich zusammenkommen, sondern schriftlich oder elektronisch ihre Meinung abgeben.
Diskussion

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