AUV 2012 – Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
AUV 2012 – Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.11.2012. Der Text hat 32 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 22 — Zusätzlicher Unterricht
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erstattet Familien einen Teil der Kosten für zusätzlichen Unterricht, wenn ein Kind wegen eines Umzugs ins Ausland Nachhilfe braucht. Die Erstattung gilt für höchstens ein Jahr und ist auf einen bestimmten Geldbetrag begrenzt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Familien von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst, die mit ihren Kindern ins Ausland umziehen müssen.
Ein Beispiel
Eine Familie zieht wegen der Arbeit der Eltern von Deutschland nach Spanien. Das Kind braucht Nachhilfe in Spanisch, um in der Schule mitzukommen. Die Kosten für diesen Unterricht werden zu 90 Prozent für ein Jahr erstattet, aber nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme.
Begriffe
- berücksichtigungsfähiges Kind:
- Ein Kind, das nach den Regeln der Verordnung für die Erstattung infrage kommt, zum Beispiel weil es im Haushalt der Familie lebt.
- oberste Dienstbehörde:
- Die höchste Stelle in der Verwaltung, die für den Arbeitgeber der Eltern zuständig ist, zum Beispiel ein Ministerium.
- Besoldungsgruppe A 14:
- Eine Gehaltsstufe für Beamte in Deutschland. Der Betrag, der hier gemeint ist, dient als Obergrenze für die Erstattung.
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