HSchmidtStiftG – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
HSchmidtStiftG – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.10.2016. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 11 — Beschäftigte
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wer für die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung arbeitet. Die meisten Aufgaben werden von normalen Arbeitnehmern erledigt. Es kann aber auch Beamte geben, wenn die Stiftung das in ihren Regeln festlegt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Arbeitnehmer und mögliche Beamte, die bei der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung beschäftigt sind oder werden.
Ein Beispiel
Ein Angestellter der Stiftung bekommt denselben Tarifvertrag wie ein Mitarbeiter eines Bundesministeriums. Später könnte die Stiftung beschließen, auch Beamte einzustellen.
Begriffe
- Tarifverträge:
- Verträge, die Löhne, Arbeitszeiten und andere Bedingungen für Arbeitnehmer festlegen.
- Satzungsregelung:
- Eine Regel, die in der eigenen Ordnung (Satzung) der Stiftung steht.
- Beamte:
- Staatliche Mitarbeiter mit besonderen Rechten und Pflichten, z. B. lebenslange Anstellung.
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