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IDÜV – Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister

Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister

Ausfertigung: 2017-07-12BGBl I 2017, 2372Original ansehen

IDÜV – Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.07.2017. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Änderung und Aktualisierung der Daten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Wenn sich Daten in bestimmten Registern ändern, müssen die Landesjustizverwaltungen das schnell weitergeben. Die Daten werden an das Transparenzregister geschickt. Änderungen müssen meist sofort oder täglich gemeldet werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Landesjustizverwaltungen, die Daten aus verschiedenen Registern verwalten.

Ein Beispiel

Wenn eine Firma ihren Sitz in das Handelsregister eintragen lässt, muss die Landesjustizverwaltung diese Änderung sofort an das Transparenzregister melden.

Begriffe

Landesjustizverwaltungen:
Das sind Behörden der Bundesländer, die für Justizangelegenheiten zuständig sind, zum Beispiel Gerichte oder Register.
Indexdaten:
Das sind wichtige Grunddaten aus Registern, wie Name oder Adresse einer Firma oder eines Vereins.
Transparenzregister:
Ein zentrales Register, in dem Informationen über Eigentümer von Firmen oder Vereinen gespeichert werden, damit alles nachvollziehbar ist.
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