PTStiftG – Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
PTStiftG – Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.09.1994. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Stiftungszweck
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wofür die Museumsstiftung Post und Telekommunikation da ist. Sie soll die Geschichte von Post, Telefon und ähnlichen Diensten sammeln, zeigen und erforschen. Auch die Verbindung zu Banken, Transport und Reisen gehört dazu.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Stiftung selbst, ihre Mitarbeiter und alle, die mit der Sammlung oder deren Nutzung zu tun haben.
Ein Beispiel
Die Stiftung bewahrt alte Briefmarken, Telefone und Postkutschen auf. Sie zeigt sie in Ausstellungen und macht sie für Schulen oder Forscher zugänglich.
Begriffe
- Erschließung:
- Hier bedeutet es: Dinge sammeln, ordnen und so aufbereiten, dass man sie verstehen und nutzen kann.
- Fernmeldewesen:
- Das sind alle Techniken, mit denen Nachrichten über große Entfernungen geschickt werden, z. B. Telefon, Telegraf oder Internet.
- postgeschichtlich tätige Vereinigungen:
- Das sind Gruppen oder Vereine, die sich mit der Geschichte der Post beschäftigen.
Diskussion
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