StromGVV – Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
StromGVV – Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.10.2006. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Ersatzversorgung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, was passiert, wenn jemand Strom braucht, aber keinen Vertrag mit einem Strom-Anbieter hat. Der örtliche Grundversorger liefert dann trotzdem Strom. Die Regel sagt auch, welche anderen Vorschriften für diese Situation gelten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Haushalte, die plötzlich ohne Stromvertrag dastehen, und den örtlichen Strom-Grundversorger.
Ein Beispiel
Ein Mieter zieht in eine neue Wohnung und vergisst, einen Stromvertrag abzuschließen. Der örtliche Strom-Anbieter liefert trotzdem Strom und informiert den Mieter schriftlich, wann die Ersatzversorgung beginnt und endet.
Begriffe
- Ersatzversorgung:
- Stromlieferung ohne Vertrag, wenn jemand keinen Strom-Anbieter hat.
- Grundversorger:
- Der Strom-Anbieter, der in einer Region die meisten Haushalte beliefert.
- Textform:
- Eine Nachricht, die man lesen kann, z. B. Brief, E-Mail oder Fax.
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