MünzG 2002 – Münzgesetz
Münzgesetz
MünzG 2002 – Münzgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.1999. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 10 — Verordnungsermächtigung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt dem Bundesfinanzministerium, Regeln aufzustellen. Diese Regeln sollen verhindern, dass Medaillen oder Münzen hergestellt oder verkauft werden, die wie offizielle deutsche Euro-Gedenkmünzen aussehen. Das Ministerium kann solche Produkte verbieten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller, Verkäufer und Importeure von Medaillen und Münzen, die offiziellen Euro-Gedenkmünzen ähneln könnten.
Ein Beispiel
Ein Hersteller produziert eine Münze, die fast genauso aussieht wie eine deutsche 2-Euro-Gedenkmünze. Das Bundesfinanzministerium kann verbieten, dass diese Münze verkauft wird.
Begriffe
- Rechtsverordnung:
- Eine Regel, die von einer Behörde (hier: Bundesfinanzministerium) erlassen wird und für alle gilt. Sie hat Gesetzeskraft, wird aber nicht vom Parlament beschlossen.
- Ermächtigt:
- Das bedeutet, dass jemand (hier: das Bundesfinanzministerium) die offizielle Erlaubnis bekommt, etwas zu tun.
- Kommerzielle Zwecke:
- Alles, was mit Geld verdienen zu tun hat, zum Beispiel Verkaufen oder Tauschen.
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