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DEÄApprO 2002In Kraft

ÄApprO 2002 – Approbationsordnung für Ärzte

Approbationsordnung für Ärzte

Ausfertigung: 2002-06-27BGBl I 2002, 2405Original ansehen

ÄApprO 2002 – Approbationsordnung für Ärzte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.06.2002. Der Text hat 106 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 33 — Gesamtnote und Zeugnis für die Ärztliche Prüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Note für die Ärztliche Prüfung berechnet wird. Die Noten aus drei Prüfungsabschnitten werden zusammengezählt und durch drei geteilt. Das Ergebnis wird in eine Schulnote umgewandelt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Medizinstudenten, die ihre Ärztliche Prüfung bestanden haben.

Ein Beispiel

Ein Student hat im Ersten Abschnitt eine 2, im Zweiten eine 3 und im Dritten eine 1. Die Summe ist 6, geteilt durch 3 ergibt 2,0. Die Gesamtnote lautet dann „gut“.

Begriffe

Ärztliche Prüfung:
Eine staatliche Prüfung, die Medizinstudenten ablegen müssen, um als Arzt arbeiten zu dürfen. Sie besteht aus drei Abschnitten.
nach Landesrecht zuständige Stelle:
Eine Behörde des Bundeslandes, die für die Durchführung der Prüfung und die Notenvergabe verantwortlich ist.
Anlage 12:
Ein Muster für das Zeugnis, das genau zeigt, wie das Prüfungszeugnis aussehen muss. Die Details stehen in einem Anhang der Verordnung.
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