GesRV – Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters
GesRV – Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.2022. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Einteilung und Gestaltung des Gesellschaftsregisters
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Jede Gesellschaft bekommt eine eigene Nummer im Gesellschaftsregister. Das Register wird nach bestimmten Mustern geführt, die in Anlagen festgelegt sind.
Wen betrifft das?
Diese Regel betrifft alle Gesellschaften, die im Gesellschaftsregister eingetragen werden müssen.
Ein Beispiel
Eine neu gegründete GmbH wird im Register unter der Nummer 12345 eingetragen. Die Eintragung folgt einem vorgegebenen Formular aus der Anlage 1.
Begriffe
- Gesellschaftsregister:
- Ein öffentliches Verzeichnis, in dem Gesellschaften wie GmbHs oder UGs eingetragen werden.
- Registerblatt:
- Die Seite oder der Eintrag im Register, der einer bestimmten Gesellschaft zugeordnet ist.
- Anlagen:
- Hier: Vorgegebene Muster oder Formulare, die für die Eintragung genutzt werden müssen.
§ 3 — Anmeldung und Eintragung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, was bei der Anmeldung einer Gesellschaft im Gesellschaftsregister angegeben werden muss. Dazu gehört der Zweck der Gesellschaft, wenn er nicht schon im Namen steht. Auch bei Änderungen wie einer Umwandlung oder einem Gesellschafterwechsel gelten diese Regeln.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die eine Gesellschaft gründen, umwandeln oder Gesellschafter aufnehmen wollen.
Ein Beispiel
Eine Gruppe gründet eine Firma namens „Bäckerei Müller GbR“. Da der Name nicht verrät, was die Firma macht, müssen sie in der Anmeldung schreiben: „Herstellung und Verkauf von Backwaren“.
Begriffe
- Gesellschaftsregister:
- Ein öffentliches Verzeichnis, in dem Gesellschaften wie GmbHs oder GbRs eingetragen werden.
- Gegenstand der Gesellschaft:
- Der Zweck oder die Tätigkeit der Gesellschaft, also was sie macht oder anbietet.
- Statuswechsel:
- Wenn eine Gesellschaft ihre Rechtsform ändert, z. B. von einer GbR zu einer GmbH.
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