BEDBPStruktG – Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
BEDBPStruktG – Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.12.1993. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 5 — Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt bestimmten Beamtinnen und Beamten, früher in Rente zu gehen. Das geht, wenn sie in ihrer bisherigen Verwaltung nicht mehr arbeiten können oder dürfen. Die Kosten dafür tragen bestimmte Unternehmen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Beamtinnen und Beamte, die früher bei der Deutschen Bundespost oder der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation gearbeitet haben.
Ein Beispiel
Eine Beamtin kann nicht mehr in ihrem alten Job arbeiten, weil die Stelle gestrichen wurde. Sie stellt einen Antrag und geht früher in Rente.
Begriffe
- Ruhestand:
- Die Zeit nach dem Ende des Berufslebens, in der man Rente bekommt.
- Beamtenrechtliche Grundsätze:
- Regeln, die speziell für Beamtinnen und Beamte gelten, zum Beispiel zu Arbeitsbedingungen oder Versetzung.
- Aktiengesellschaften:
- Unternehmen, die aus der früheren Deutschen Bundespost entstanden sind, zum Beispiel die Deutsche Post oder die Deutsche Telekom.
Diskussion
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