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GebrMstrV 2021 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk

Ausfertigung: 2020-11-17BGBl I 2020, 2437Original ansehen

GebrMstrV 2021 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.11.2020. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 12 — Gewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil II

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Es geht um die Bewertung der Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk, Teil II. Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Es wird erklärt, wie die Note berechnet wird und wann man die Prüfung besteht oder eine mündliche Nachprüfung machen darf.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk ablegen.

Ein Beispiel

Eine Person hat in zwei Prüfungsteilen 40 Punkte und in einem Teil 25 Punkte. Sie darf in dem Teil mit 25 Punkten eine mündliche Nachprüfung machen, um die Prüfung zu bestehen.

Begriffe

arithmetisches Mittel:
Das ist der Durchschnittswert. Man addiert alle Noten und teilt sie durch die Anzahl der Noten.
Handlungsfelder:
Das sind die drei verschiedenen Teile der Prüfung in Teil II.
mündliche Ergänzungsprüfung:
Eine zusätzliche mündliche Prüfung, um eine schlechte Note auszugleichen.
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