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DEZAG 2018In Kraft

ZAG 2018 – Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten

Ausfertigung: 2017-07-17BGBl I 2017, 2446 (2019 I 1113)Original ansehen

ZAG 2018 – Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.07.2017. Der Text hat 77 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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