GtDITZBundVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.11.2020. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 10 — Durchführung des Auswahlverfahrens, Täuschungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie das Auswahlverfahren für eine Ausbildung im technischen Verwaltungsdienst des Bundes abläuft. Es gibt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wer bei der Prüfung schummelt, wird ausgeschlossen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Informationstechnikzentrum Bund.
Ein Beispiel
Ein Bewerber schreibt während der schriftlichen Prüfung heimlich Notizen von einem Zettel ab. Das wird als Täuschung gewertet, und er wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Begriffe
- Auswahlverfahren:
- Ein Test, mit dem geprüft wird, wer für eine Ausbildung oder Stelle geeignet ist.
- Informationstechnik:
- Technik, die mit Computern und digitalen Systemen arbeitet.
- Auswahlkommission:
- Eine Gruppe von Personen, die die Prüfungen bewertet und über die Ergebnisse entscheidet.
§ 24 — Bewertung und Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung, Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die mündliche Abschlussprüfung für angehende Beamte im technischen Verwaltungsdienst bewertet wird. Die Prüfungskommission entscheidet gemeinsam über die Note. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 5,00 Punkte erreicht werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund absolvieren.
Ein Beispiel
Ein Prüfling hält einen Vortrag und beantwortet Fragen. Die sechs Prüfer bewerten jede Leistung einzeln. Am Ende wird aus allen Bewertungen eine Durchschnittsnote gebildet.
Begriffe
- Prüfungskommission:
- Eine Gruppe von Personen, die die Prüfung abnimmt und bewertet.
- Rangpunktzahl:
- Eine Note, die aus mehreren Einzelbewertungen berechnet wird.
- Anwärterin oder Anwärter:
- Eine Person, die sich auf eine Beamtenlaufbahn vorbereitet.
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