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VermAnlG – Gesetz über Vermögensanlagen

Gesetz über Vermögensanlagen

Ausfertigung: 2011-12-06BGBl I 2011, 2481Original ansehen

VermAnlG – Gesetz über Vermögensanlagen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.12.2011. Der Text hat 46 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 28 — Strafvorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, was passiert, wenn jemand eine bestimmte Erklärung über Geld-Anlagen falsch abgibt. Wer das macht, kann bestraft werden. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder Gefängnis sein.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die für Vermögensanlagen eine Versicherung abgeben müssen, zum Beispiel Verantwortliche in Unternehmen.

Ein Beispiel

Ein Chef einer Firma gibt eine Erklärung ab, dass alles mit den Geld-Anlagen in Ordnung ist. Aber er verschweigt, dass es große Risiken gibt. Dafür kann er bestraft werden.

Begriffe

Freiheitsstrafe:
Eine Strafe, bei der jemand ins Gefängnis muss.
Geldstrafe:
Eine Strafe, bei der jemand eine bestimmte Summe Geld zahlen muss.
leichtfertig:
Wenn jemand etwas falsch macht, ohne richtig aufzupassen, aber nicht mit Absicht.
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