PsychPbG – Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
PsychPbG – Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2015. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Entstehung des Anspruchs
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wann jemand Geld für eine psychosoziale Prozessbegleitung bekommt. Das Geld wird für jeden Teil des Strafverfahrens einzeln berechnet. Der Anspruch beginnt, wenn das Gericht entscheidet, dass eine Hauptverhandlung stattfindet.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die eine psychosoziale Prozessbegleitung in einem Strafverfahren in Anspruch nehmen, sowie diejenigen, die diese Leistung bezahlen müssen.
Ein Beispiel
Eine Person wird Opfer einer Straftat und bekommt eine psychosoziale Begleitung. Das Gericht entscheidet, dass es eine Hauptverhandlung geben wird. Ab diesem Zeitpunkt entsteht der Anspruch auf Vergütung für die Begleitung in diesem Verfahrensabschnitt.
Begriffe
- Anspruch auf Vergütung:
- Das Recht, Geld für eine erbrachte Leistung zu bekommen.
- Verfahrensabschnitt nach § 6 Satz 1:
- Ein bestimmter Teil des Strafverfahrens, wie im Gesetz genau festgelegt.
- Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 203 der Strafprozessordnung:
- Die Entscheidung des Gerichts, dass eine Hauptverhandlung stattfinden soll. Die Strafprozessordnung ist ein anderes Gesetz, das Regeln für Strafverfahren enthält.
Diskussion
Wird geladen…
