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DESVDDRAuflGIn Kraft

SVDDRAuflG – Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung

Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung

Ausfertigung: 2005-08-29BGBl I 2005, 2546, 2553Original ansehen

SVDDRAuflG – Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.08.2005. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Kosten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer die Kosten für die Abwicklung bestimmter Aufgaben übernimmt. Es geht um Rechte und Pflichten, die von der Staatlichen Versicherung der DDR auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergegangen sind. Die Kosten dafür trägt eine bestimmte staatliche Stelle.

Wen betrifft das?

Die Regelung betrifft die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und ihre Finanzierung.

Begriffe

Abwicklung:
Die schrittweise Beendigung oder Auflösung von Aufgaben, Verträgen oder Organisationen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau:
Eine staatliche Bank in Deutschland, die bestimmte finanzielle Aufgaben übernimmt.
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben:
Eine staatliche Einrichtung, die besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung erledigt.
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