BfkEG – Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
BfkEG – Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.07.2013. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Aufsicht
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wer das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung kontrolliert. Normalerweise ist das Bundesumweltministerium zuständig. Wenn das Amt aber Aufgaben aus anderen Bereichen übernimmt, gibt eine andere oberste Bundesbehörde die Anweisungen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und die genannten Bundesministerien.
Ein Beispiel
Wenn das Bundesamt prüft, ob ein Endlager für Atommüll sicher ist, kontrolliert das Umweltministerium diese Arbeit. Sollte das Amt aber z. B. bei Transporten von Atommüll mit dem Verkehrsministerium zusammenarbeiten, gibt dieses die fachlichen Anweisungen.
Begriffe
- untersteht der Aufsicht:
- Das bedeutet, dass eine Behörde von einer anderen kontrolliert wird und deren Anweisungen folgen muss.
- fachliche Weisungen:
- Das sind konkrete Anordnungen, wie eine Aufgabe erledigt werden soll.
- oberste Bundesbehörde:
- Das ist eine höchste Behörde des Bundes, z. B. ein Bundesministerium.
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