BPflZV – Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit
Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit
BPflZV – Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.07.2013. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Verrechnung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, wie ein Vorschuss-Geld zurückgezahlt werden muss. Der Vorschuss wird nach der Pflegezeit jeden Monat in gleichen Teilen vom Gehalt abgezogen. Die Rückzahlung dauert so lange wie die Pflegezeit gedauert hat.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Beamtinnen und Beamte, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit genommen haben und dafür einen Vorschuss erhalten haben.
Ein Beispiel
Ein Beamter hat 6 Monate Pflegezeit genommen und dafür 3.000 Euro Vorschuss bekommen. Nach der Pflegezeit werden ihm 6 Monate lang je 500 Euro vom Gehalt abgezogen.
Begriffe
- Vorschuss:
- Ein Geldbetrag, der vorab gezahlt wird und später zurückgezahlt werden muss.
- Verrechnung:
- Hier: Das Abziehen des Vorschusses vom Gehalt, um ihn zurückzuzahlen.
- Dienst- oder Versorgungsbezüge:
- Das Gehalt oder die Rente, die Beamtinnen und Beamte vom Staat bekommen.
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