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GNotKG – Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
GNotKG – Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.07.2013. Der Text hat 141 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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