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GNotKG – Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

Ausfertigung: 2013-07-23BGBl I 2013, 2586Original ansehen

GNotKG – Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.07.2013. Der Text hat 141 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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