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AntarktUmwSchProtAG – Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag

Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag

Ausfertigung: 1994-09-22BGBl I 1994, 2593Original ansehen

AntarktUmwSchProtAG – Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.09.1994. Der Text hat 41 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 38 — Einziehung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt es, Gegenstände wegzunehmen, die für eine Umwelt-Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit in der Antarktis benutzt oder geplant wurden. Das gilt zum Beispiel für Werkzeuge oder Fahrzeuge. Andere Gesetze bestimmen genau, wie das abläuft.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die in der Antarktis eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach diesem Gesetz begehen.

Ein Beispiel

Jemand fährt mit einem Boot in einem geschützten Gebiet der Antarktis und beschädigt dabei den Meeresboden. Das Boot kann eingezogen werden.

Begriffe

Einziehung:
Das bedeutet, dass der Staat Gegenstände dauerhaft wegnehmen kann.
Ordnungswidrigkeit:
Eine weniger schwere Regelverletzung, für die meist eine Geldstrafe fällig wird.
Straftat:
Eine schwere Regelverletzung, die vor Gericht bestraft wird, zum Beispiel mit Geldstrafe oder Haft.
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