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DEFideiAuflAufhGIn Kraft

FideiAuflAufhG – Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht

Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht

Ausfertigung: 2007-11-23BGBl I 2007, 2614, 2622Original ansehen

FideiAuflAufhG – Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.11.2007. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Folgen der Aufhebung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, was passiert, wenn alte Gesetze über Fideikommisse aufgehoben werden. Bestimmte Rechte und Pflichten aus der Zeit, als diese Gesetze noch galten, bleiben trotzdem bestehen. Neue Gesetze der Bundesländer können das später ändern.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Personen, die mit Fideikommiss-Rechten oder -Pflichten zu tun haben, sowie Gerichte, die laufende Verfahren dazu bearbeiten.

Ein Beispiel

Ein Familiengut wurde vor Jahren nach alten Regeln vererbt. Auch wenn das Gesetz dazu jetzt aufgehoben wird, bleibt die damalige Erbregelung gültig.

Begriffe

Fideikommiss:
Ein altes Recht, bei dem Vermögen (z. B. ein Gut oder Grundstück) innerhalb einer Familie so vererbt wird, dass es nicht verkauft oder geteilt werden darf.
Rechtsvorschriften im Sinn des § 1:
Die alten Gesetze, die in § 1 dieses Gesetzes genannt sind und die Fideikommisse betreffen.
anhängige Verfahren:
Gerichtsverfahren, die schon begonnen haben, aber noch nicht abgeschlossen sind.
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