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SchuldBBerG – Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik

Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik

Ausfertigung: 1994-09-27BGBl I 1994, 2624, 2634Original ansehen

SchuldBBerG – Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.09.1994. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wann alte Schulden aus der DDR erlöschen. Das betrifft Schuldbuchforderungen ohne besondere Kennzeichnung. Die Ansprüche verfallen, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Personen oder Einrichtungen, die noch Geld aus solchen DDR-Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke fordern können.

Ein Beispiel

Jemand hat eine alte DDR-Schuldbuchforderung, aber keinen Antrag auf Auszahlung gestellt. Wenn die Frist abläuft, bekommt er das Geld nicht mehr.

Begriffe

Schuldbuchforderungen:
Alte Geldforderungen, die in einem offiziellen Schuldbuch der DDR eingetragen waren.
erlöschen:
Die Ansprüche auf das Geld hören auf zu gelten und können nicht mehr eingefordert werden.
Berechtigte:
Personen oder Einrichtungen, die das Recht haben, das Geld zu fordern.
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