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DEVollstrZustÜbk1988GIn Kraft

VollstrZustÜbk1988G – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Ausfertigung: 1994-09-30BGBl II 1994, 2658 (3772)Original ansehen

VollstrZustÜbk1988G – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.09.1994. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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