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BinSchArbZV – Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

Ausfertigung: 2017-07-19BGBl I 2017, 2659Original ansehen

BinSchArbZV – Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.07.2017. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erlaubt es, in der Fahrgast-Schifffahrt während der Saison länger zu arbeiten. Statt normaler Ruhezeiten gibt es weniger freie Tage. Die freien Tage müssen aber später nachgeholt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Fahrgast-Schifffahrt während der Saison.

Ein Beispiel

Ein Kellner arbeitet im Sommer sechs Tage lang täglich zehn Stunden auf einem Ausflugsschiff. Statt jeden Tag eine lange Pause zu haben, bekommt er später zwei freie Tage im Monat und weitere freie Tage nach Absprache.

Begriffe

Saison:
Eine bestimmte Zeit im Jahr, in der besonders viel Arbeit anfällt, z. B. im Sommer bei Ausflugsschiffen.
Ruhetage:
Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss, um sich zu erholen.
Tarifvertrag:
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen wie Lohn oder Arbeitszeiten.
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