GrBrückAbkCESG – Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49
Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49
GrBrückAbkCESG – Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.11.1996. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Tschechien zu. Der Vertrag regelt den Bau einer Brücke über die Grenze zwischen beiden Ländern. Die Brücke soll Teil der Europastraße E 49 sein.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Regierungen von Deutschland und Tschechien sowie Behörden, die den Brückenbau umsetzen.
Begriffe
- Vertrag:
- Eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Staaten, die rechtlich bindend ist.
- Staatsgrenze:
- Die offizielle Linie, die zwei Länder voneinander trennt.
- Europastraße E 49:
- Eine internationale Straße, die durch mehrere europäische Länder verläuft.
Art 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es gilt ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung. Außerdem muss später bekannt gegeben werden, wann der Vertrag mit Tschechien in Kraft tritt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die mit dem Bau oder der Nutzung der Grenzbrücke zwischen Deutschland und Tschechien zu tun haben.
Begriffe
- Verkündung:
- Die offizielle Veröffentlichung eines Gesetzes, zum Beispiel im Bundesgesetzblatt.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verträge der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden.
- In Kraft treten:
- Ein Gesetz oder Vertrag wird gültig und muss befolgt werden.
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