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StabiRatG – Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
StabiRatG – Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.08.2009. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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