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StabiRatG – Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen

Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen

Ausfertigung: 2009-08-10BGBl I 2009, 2702Original ansehen

StabiRatG – Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.08.2009. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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