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BaslÜbkG – Gesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Gesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Ausfertigung: 1994-09-30BGBl II 1994, 2703Original ansehen

BaslÜbkG – Gesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.09.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem internationalen Vertrag zu. Der Vertrag heißt Basler Übereinkommen. Er regelt, wie gefährlicher Müll über Ländergrenzen transportiert und entsorgt werden darf.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Staaten, Unternehmen und Personen, die gefährlichen Müll über Grenzen bringen oder entsorgen.

Begriffe

Basler Übereinkommen:
Ein internationaler Vertrag, der Regeln für den Transport und die Entsorgung von gefährlichem Müll zwischen Ländern festlegt.
grenzüberschreitende Verbringung:
Wenn etwas (hier: gefährlicher Müll) von einem Land in ein anderes gebracht wird.
amtliche deutsche Übersetzung:
Eine offizielle Version des Vertragstextes in deutscher Sprache, die vom Staat anerkannt ist.
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