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AlkopopStV – Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer

Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer

Ausfertigung: 2004-11-01BGBl I 2004, 2711Original ansehen

AlkopopStV – Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.11.2004. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Verrechnung der Differenz zwischen Soll- und Ist-Netto-Mehraufkommen sowie zwischen Soll- und Ist-Ausgaben für Suchtpräventionsmaßnahmen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie die geplanten und tatsächlichen Einnahmen aus der Alkopopsteuer verglichen werden. Auch die Ausgaben für Suchtprävention werden mit den geplanten Beträgen abgeglichen. Unterschiede werden im übernächsten Haushaltsjahr ausgeglichen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft diejenigen, die den Haushaltsplan für die Alkopopsteuer und die Suchtpräventionsmaßnahmen des Bundes aufstellen.

Ein Beispiel

Wenn im Jahr 2023 mehr Alkopopsteuer eingenommen wird als geplant, wird der Unterschied im Haushaltsplan für 2025 berücksichtigt.

Begriffe

Netto-Mehraufkommen:
Das ist das Geld, das nach Abzug aller Kosten übrig bleibt und mehr ist als vorher.
Sollansatz:
Das ist der Betrag, der im Haushaltsplan für ein Jahr geplant ist.
Haushaltsjahr:
Ein Jahr, für das der Staat Einnahmen und Ausgaben plant (meist vom 1. Januar bis 31. Dezember).
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