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DESGB2§20Abs2BekIn Kraft
SGB2§20Abs2Bek – Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2005
Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2005
SGB2§20Abs2Bek – Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.09.2005. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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